1. Einholung der Arbeitserlaubnis für einen Ausländer und dessen Verlängerung:
- Einholung und Verlängerung der Arbeitserlaubnis für einen Ausländer aus dem EWR/EU
- Einholung und Verlängerung der Arbeitserlaubnis für einen Ausländer aus einem Drittland
Serbien, Bosnien und Herzegowina
andere Länder
ZUSÄTZLICHE VERFAHREN FÜR DEN AUSLÄNDER:
- Einholung der Steuernummer
- Anmeldung des Wohnsitzes
- Bestimmung des Aufenthaltsstatus
- Vereinigung der Familie
2. Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland:
- Einholung entsprechender Genehmigungen für das Entsendeland
- Vorbereitung aller Unterlagen, die die entsendete Person am Entsendeort benötigt
- Anmeldung und Abmeldung der Entsendung
Wir bieten Hilfe diejenigen an, die in Slowenien arbeiten möchten, sowohl für Ausländer, die eine Arbeitserlaubnis benötigen, als auch für Unternehmen und Unternehmer, die Ausländer beschäftigen möchten. Die Einholung der Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer umfasst die integrierte Verwaltung des Verfahrens, d.h. von der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen über die Einreichung des Antrags und die Durchführung des Verfahrens vor den zuständigen Verwaltungsbehörden bis hin zur Ausstellung der gewünschten Unterlagen gemäß dem Ausländergesetz (Zakon o tujcih - ZTuj-2) und dem Gesetz über Beschäftigung und Arbeit von Ausländern (Zakon o zaposlovanju in delu tujcev - ZZDT-1). Wir bieten unseren Kunden auch Unterstützung bei jeder Verlängerung der Arbeitserlaubnis und vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung.
Ausstellung von Dokumenten dauert durchschnittlich 2-3 Monate ab dem Datum der Einreichung eines vollständigen Antrags. Die Dauer hängt von der Arbeitsbelastung der Verwaltungsbehörden sowie von der Art des zu beschaffenden Dokuments ab. Insbesondere muss zwischen Verfahren für Genehmigungen für Bürger der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) unterschieden werden. Genehmigungen für Bürger von Bosnien und Herzegowina (BiH) und Serbien (SRB); und Genehmigungen für Bürger anderer Länder.
Wir führen auch andere Verwaltungsverfahren für Kunden, die mit Ausländern in Verbindung stehen, wie z.B.:
- Einholung der Steuernummer
- Anmeldung des Wohnsitzes
- Bestimmung des Aufenthaltsstatus für Steuerabzugszwecke,
- Vereinigung der Familie
- Anmeldung der Kurzzeitarbeit eines Vertreters,
- Selbstständigkeit,
- Arbeitgeberwechsel mit Zustimmung.
Wir bieten unseren Kunden Unterstützung bei der Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland. Der Arbeitgeber muss die Vorschriften für die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland einhalten, wenn:
- in einem Vertragsverhältnis mit einem Geschäftspartner aus einem anderen EU-Mitgliedstaat steht und seine Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum in dieses Land entsenden muss, um Dienstleistungen zu erbringen, oder
- entsendet Arbeitnehmer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat in ein Unternehmen im Besitztum.
Wir bieten Unternehmen und Unternehmern umfassende Unterstützung bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen, sowohl von den inländischen Verwaltungsbehörden als auch von den Verwaltungsbehörden im Entsendeland. Dem entsandten Arbeitnehmer müssen die gleichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen wie im Gastland (gesetzlich oder tarifvertraglich) in Bezug auf Folgendes zur Verfügung gestellt werden:
- minimale Ruhezeit,
- maximale Arbeitszeit,
- bezahlter Mindestjahresurlaub,
- Mindeststundensätze,
- Schutzmaßnahmen für Schwangere, kürzlich gebärende Frauen und junge Menschen (unter 18 Jahren).
Wir arrangieren auch Unterlagen für Kunden zu den Sozialversicherungsanforderungen des Gastlandes für entsandte Arbeitnehmer (A1-Zertifikat). Darüber hinaus kümmern wir uns um die offizielle Anmeldung von entsandten Arbeitnehmern bei allen erforderlichen nationalen Kontaktstellen und Websites.
Für Kunden, die keine eigene Buchhaltungsabteilung haben, verwalten wir auch die Anmeldung und Abmeldung von Arbeitnehmern bei der obligatorischen slowenischen Krankenversicherung (E-Vem).