Leider begleiten Verletzungen bei der Arbeit jeden Arbeitsprozess. Verletzungen können während der Arbeit, auf dem Weg zur oder von der Arbeit, auf einer Geschäftsreise auftreten. Der Arbeitgeber haftet, wenn er keine Sicherheitsmaßnahmen getroffen oder nicht ausreichend darauf geachtet hat, eine angemessene Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Wenn der Unfall beim Bedienen gefährlicher Gegenstände wie gefährlicher Maschinen, Werkzeuge und Chemikalien oder bei Tätigkeiten mit höherem Risiko wie Arbeiten in der Höhe, Bauarbeiten und chemischen Tätigkeiten aufgetreten ist, ist der Arbeitgeber objektiv verantwortlich, d.h. unabhängig von dem Verschulden. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine angemessene finanzielle Entschädigung, wenn ein Bericht über das Schadensereignis erstellt wurde oder wenn der Arbeitgeber den Arbeitsunfall mithilfe des ER8-Formulars gemeldet hat, wenn ein Polizeibericht oder ein Bericht des Arbeitsschutzinspektors erstellt wurde. Die Höhe der angemessenen finanziellen Entschädigung hängt von der Schwere der Verletzung ab. Der Geschädigte kann voneinander und unabhängig voneinander Vermögens- und Nichtvermögensschaden erleiden.